Die Kraft der Spiegelstriche

Die Digitalisierung von Inklusion und Sozialwirtschaft hängt auch davon ab, ob sie im kommenden Koalitionsvertrag Erwähnung findet. Ein gemeinsamer Handlungsaufruf des Inclusion Technology Labs und des Verbands für die Digitalisierung der Sozialwirtschaft.


Wer einen Blick in die im September 2020 veröffentlichte Publikation der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ wirft, der sieht, dass bei der Digitalisierung das Thema Inklusion nur eine marginale Beachtung seitens der Bundesregierung findet. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einem Blick in die Digitalstrategien der Länder. Mit Ausnahme der Digitalstrategie von Rheinland-Pfalz findet in keiner der digitalen Strategien der Länder Inklusion eine nennenswerte Erwähnung. 

Strategiepapiere sind keine Heilsbringer, doch wer dort Beachtung findet, kann auf staatliche Gelder hoffen. Wer dort keine Erwähnung findet, hat es in der Regel schwerer Mittel zu erhalten. Die Sozialwirtschaft benötigt staatliche Mittel, um in der Digitalisierung aufzuholen. Ebenso benötigt Inklusion staatliche Mittel, um in der Digitalisierung aufzuholen. Grund genug, alle Möglichkeiten der Einflussnahme auf die politische Willensbildung zu nutzen und in sich thematisch in den politischen Absichtserklärungen von Parteien und Regierungen zu verorten. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2021 lässt sich an den vorliegenden Wahlprogrammen von Grünen, SPD und CDU/CSU erkennen, dass die Digitalisierung der Sozialwirtschaft kaum Einzug gefunden hat. Man darf die Auswirkungen dieser Entwicklung nicht unterschätzen. Ohne Erwähnung im Koalitionsvertrag hat die Digitalisierung von Inklusion und Sozialwirtschaft keine politische Priorität. Es werden damit für eine weitere Legislaturperiode wichtige Investitionen verschleppt.

Der Verband für die Digitalisierung der Sozialwirtschaft hat bereits 2019 wesentliche Forderungen an die Politik formuliert. Sie wurden auch dem Digitalrat der derzeitigen Bundesregierung vorgestellt. Doch war dies zu spät für eine nennenswerte Aufnahme in den Maßnahmenkatalog der jetzigen Regierung. Die Konsequenz dessen ist, dass außer ein wenig „rückenwind“ von staatlicher Seite in den vergangenen Jahren zu wenig für eine nachhaltige Digitalisierung der Sozialwirtschaft getan wurde.

Diese Entwicklung darf nicht schweigend akzeptiert werden. Sie führt dazu, dass keine hinreichenden Mittel für die Digitalisierung von Inklusion und Sozialwirtschaft zur Verfügung stehen. Weder dürfen die 10 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland ignoriert werden, noch kann es sein, dass einer der zahlenmäßig größten Wirtschaftszweige Deutschlands bei der Verteilung wesentlicher Mittel für eine nachhaltige Digitalisierung außen vor bleibt. 

An dieser Stelle sind alle Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden, Unternehmen und Vertretungen betroffener Menschen in der Pflicht auf die Politik Einfluss zu nehmen. In den Programmen der kommenden Legislaturperioden müssen nennenswerte „Spiegelstriche“ für die Belange der Menschen mit Behinderungen zu finden sein. Lassen Sie uns alle gemeinsam bei und in allen Parteien die Stimme dafür erheben, dass wir nicht dauerhaft übersehen werden.

Im Folgenden finden Sie Positionen, die sich aus unserer Sicht im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wiederfinden sollten:


Inklusion bei Infrastruktur und Netzzugang 

Förderung des Ausbaus von Internetzugängen und der dafür notwendigen Infrastruktur innerhalb der Einrichtungen sozialwirtschaftlicher Träger.

Ohne Netzzugang gibt es keine wirkliche Digitalisierung. Die Aufhebung der Störerhaftung im Jahre 2017 hat für die Einrichtungen der Sozialwirtschaft die rechtliche Möglichkeit geschaffen, umfangreich freie Internetzugänge über W-Lan einzurichten. Allerdings ist weiterhin unklar, ob die Zugänge auch in allen Bundesländern gegenüber Kostenträgern in der Breite verrechnet werden können. 


Priorisierte Berücksichtigung beim Ausbau des schnellen Internets.

Einrichtungen sozialer Träger befinden sich nicht nur in den Mittelpunkten urbaner Gebiete, sondern oft auch in deren Randlagen und in ländlichen Regionen. Der seitens der Infrastrukturanbieter verschleppte Ausbau des schnellen Internets in ländlichen Gebieten trifft sie deshalb mit besonderer Härte. Durch ihre Dienstleistungen entsteht regelmäßig ein sehr hoher Bedarf an „Bandbreite“ und störungsfreier Versorgung. Bei den durch Politik und Telekom gleichermaßen angekündigten Bemühungen des beschleunigten Infrastrukturausbaus in ländlichen Regionen fehlt der Sozialwirtschaft eine verantwortliche Ansprechperson, die mit gebührendem Nachdruck eine Berücksichtigung sozialer Einrichtungen beim Netzanschluss forcieren kann. Hier bedarf es einer praktikablen Lösung, die eine priorisierte Anbindung aller Standorte sozialer Träger gewährleistet. 


Ausstattung für digitale Teilhabe 

Förderung von Menschen mit Assistenz- und Unterstützungsbedarf bei der Ausstattung mit barrierearmer oder barrierefreier digitaler Hard- und Software für Kommunikation, Bildung und Arbeit, aber auch AAL-Lösungen. 

Menschen mit Assistenz- und Unterstützungsbedarf können erheblich von den Möglichkeiten digitaler Geräte profitieren. Es bedarf allerdings in vielen Fällen einer Unterstützung durch besonders barrierearme bzw. barrierefreie Hard- und Software. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Sinnes- oder Körperbehinderungen. Leider sind bereits Standardgeräte für einen Menschen mit Assistenzbedarf schwer zu finanzieren, von barrierefreien Lösungen ganz zu schweigen. Hier bedarf es einer gesonderten Förderung der individuellen digitalen Ausstattung (z.B. auch über den „Hilfsmittelkatalog“), um digitale Teilhabe zu gewährleisten. Digitale Teilhabe ist Teilhabe am sozialen Leben und somit wesentlicher Bestandteil der Inklusion. 


Förderung der Ausstattung der Mitarbeitenden in der Sozialwirtschaft mit digitaler Hard- und Software. 

Nicht nur Menschen mit Assistenz- und Unterstützungsbedarf, sondern auch die Menschen, die Assistenz und Unterstützung leisten, benötigen eine digitale Ausstattung. Gerade in Zeiten des Mangels an Fach- und Pflegekräften ist es wichtig, mittels digitaler Werkzeuge die Effizienz zu steigern, um Versorgungslücken zu schließen. Eine flächendeckende Ausstattung der Mitarbeitenden in sozialen Betrieben mit digitalen Geräten und dazugehöriger Software ist unabdingbar. Sie kann aber in der bestehenden Refinanzierungslogik sozialer Träger nicht abgebildet werden. Hier ist eine langfristige Förderung seitens der Politik bzw. der öffentlichen Hand notwendig. 


Digitaler Zugang zu sozialen Dienstleistungen

Förderung des Aufbaus zentraler digitaler Plattformen für die Vermittlung sozialer Dienstleistungen. 

Das Bundesteilhabegesetz, aber auch die Pflegestärkungsgesetze, betonen den Wahl- und Selbstbestimmungsanspruch von Menschen mit Assistenz- und Unterstützungsbedarf. Die Sozialwirtschaft ist auf diesen Anspruch bisher eher unzureichend vorbereitet. Die Angebote sozialer Dienstleister sind für Hilfesuchende digital sehr schwer zu finden, da es keine Systematik gibt, die den digitalen Suchprozess unterstützt. Der vediso hat es sich deswegen zu einer seiner vordringlichsten Aufgaben gemacht, durch den Aufbau einer zentralen Internetplattform für die Vermittlung sozialer Dienstleistungen eine Lösung für einen einfachen, niederschwelligen Zugang anzubieten. Dieses Unterfangen verlangt sowohl auf Seiten der Plattform als auch auf Seiten der sozialen Anbieter erheblicher Anstrengungen, um eine digitale Interaktion zwischen Anbietern, Plattform und Hilfesuchenden (Kunden) möglich zu machen. Eine Förderung von Plattformen sowie die Gewährleistung der Anschlussfähigkeit der Leistungsanbieter an Plattformen könnte die Bereitstellung eines für Hilfe- und Informationssuchende transparenten und vergleichbaren Angebots erheblich beschleunigen. 


Förderung barrierefreier digitaler Zugänge zu den Anbietern sozialer Dienstleistungen. 

Für Menschen mit Assistenz- und Unterstützungsbedarf gibt es derzeit kaum digitale Zugänge zu sozialen Dienstleistungen. Die Internetseiten sozialer Dienstleistungsunternehmen sind oft unzureichend auf die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen vorbereitet und in vielen Fällen auch nicht genügend barrierefrei. Hier besteht ein erheblicher Innovationsstau, für dessen Entwicklung Leistungsanbietern die Mittel fehlen. Hier sind Sonderzuwendungen für soziale Anbieter notwendig, um digitale Barrierefreiheit in diesem wichtigen Sektor zu gewährleisten.


Zukunftssicherung sozialer Dienstleistung

Vollumfängliche Förderung von Forschung und Entwicklung innerhalb der Digitalwirtschaft. 

Innerhalb der Sozialwirtschaft findet sich ein wachsender Kreis an Trägern und Einrichtungen, die an einer spezifischen F&E von digitalen Lösungen interessiert sind. Allerdings muss aufgrund fehlender Förderung der Aufwand für F&E aus Eigenmitteln der Unternehmen finanziert werden und unterliegt damit einer massiven Begrenzung. Hier kann eine vollumfängliche Förderung einen erheblichen Unterschied machen bei der Zukunftssicherung sozialer Unternehmen und somit innovative Angebote für Kunden schaffen.


Unterstützung der Sozialwirtschaft bei der Anpassung von Konzeptionen, Prozessen und Strukturen an die Digitalisierung. 

Die Digitalisierung zeichnet sich dadurch aus, dass nicht nur analoge Prozesse digital abgebildet werden, sondern durch den Einsatz digitaler Instrumente ganz neue Konzepte, Prozesse und Strukturen möglich werden, die sich an den individuellen Bedarfen der Kunden und Klienten orientieren. Das verlangt von der Sozialwirtschaft erhebliche Anpassungsanstrengungen, für die in der Vergütungslogik der Sozialwirtschaft keine Mittel zur Verfügung stehen. Folglich werden Konzepte, Prozesse und Strukturen nicht oder nur unzureichend angepasst und die Vorteile der Digitalisierung nur in begrenzten Umfang genutzt. Hier bedarf es einer aktiven Unterstützung der notwendigen Anpassungsleistungen, um sicherzustellen, dass die not-for-profit-Leistungen der Sozialwirtschaft nicht durch renditeorientierte Angebote privater Anbieter verdrängt werden.



Sarah Theune

Vorständin

Verband für Digitalisierung in der Sozialwirtschaft e.V.

E-Mail: s.theune@vediso.de

www.vediso.de



Dr. Raimund Schmolze-Krahn

Vorstand

Inclusion Technology Lab

E-Mail: raimund.schmolze-krahn@inclusion-tech-lab.de

www.inclusion-tech-lab.de